Waldbrandschutz-Verordnung

Allgemein

Seitens der Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis wurde eine Waldbrand-Schutzverordnung mit einer Gültigkeitsdauer bis 31. Oktober 2020 herausgegeben. Dabei ist in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Ried im Innkreis sowie in deren Gefährdungsbereichen jedliches Anzünden von Feuer sowie das Rauchen verboten.

Um der Gefahr von Wald- und Flurbränden vorzubeugen – und um unnötige Feuerwehreinsätze zu vermeiden – sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • jegliches Feuerentzünden, einschließlich des Rauchens, in Waldgebieten, Waldrandnähe und dem Gefährdungsbereich des Waldes und Wiesen zu unterlassen
  • kein Entzünden bzw. Vermeidung von Feuerwerken
  • bei offenem Feuer – wie beispielsweise Lagerfeuer und Grillen – besonders Acht geben
  • auf entsprechenden Funkenflug durch Arbeiten im Freien achten
  • keine Fahrzeuge in trockene Wiesen oder Felder abstellen
  • bei Feld- und Erntearbarbeiten in der Landwirtschaft entsprechende Sicherheitsmaßnahmen beachten – bei Bedarf Güllefässer mit Wasser füllen und bereithalten

Generell appellieren wir an die Vernunft und den guten alten Hausverstand aller. Helfen wir gemeinsam mit, Unglück zu vermeiden!

Text- und Bildquelle: BFKDO Ried im Innkreis, https://ri.ooelfv.at, 07.04.2020

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